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StGBEG Art 323 (Law)
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RheinSchPersV § 3.23 Ausnahme (Law)
Für die Fahrt unterhalb der Spyck’schen Fähre (km 857,40) genügen, sofern die deutsch-niederländische Grenze in der einen oder anderen Richtung während der Fahrt nicht überschritten wird, anstelle der...
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StGB § 323 (weggefallen) (Law)
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage II A (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 130 - 132 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 (XXXX) (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 778, 1035) werden in den nachstehenden Anlagen IA bis ID sowie IIA bis IID ...
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HGB § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers (Law)
(1) Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenhei...
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BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
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FamFG § 323 Inhalt der Beschlussformel (Law)
(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch 1. die nähere Bezeichnu...
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ZPO § 323 Abänderung von Urteilen (Law)
(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vortr...
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StPO § 323 Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung (Law)
(1) Für die Vorbereitung der Hauptverhandlung gelten die Vorschriften der §§ 214 und 216 bis 225. In der Ladung ist der Angeklagte auf die Folgen des Ausbleibens ausdrücklich hinzuweisen. (2...
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InsO § 323 Aufwendungen des Erben (Law)
Dem Erben steht wegen der Aufwendungen, die ihm nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlaß zu ersetzen sind, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
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BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
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BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...XI)
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I A (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 122 - 124 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I D (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, S. 127 - 129) ...
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EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...