Urteil vom Amtsgericht Aachen - 10 C 181/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 631,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. 4. 2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 5/6 und die Beklagten 1/6 zu tra-gen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckbaren Be-trages abwenden, sofern nicht die Gegenpartei in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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