Urteil vom Amtsgericht Aachen - 10 C 418/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 317,72 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2006 sowie 20,00 € vorgerichtliche Mahnkosten sowie 40,95 € Anwaltskosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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