Urteil vom Amtsgericht Aachen - 101 C 65/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.548,67€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber den Rechtsanwälten Y aus F-Stadt zu dem Az. 1189/11 in Höhe von 229,55 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagten zu 42 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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