Urteil vom Amtsgericht Aachen - 105 C 71/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Mieterhöhung des monatlichen Nettokaltmietzinses für die in der S-Straße XXX, B-Stadt, gelegene Wohnung vom 01.02.2015 an von bisher 455,40 € um 50,60 € auf 506,00 € (Mietzins pro Quadratmeter und Monat 5,50 €) zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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