Urteil vom Amtsgericht Aachen - 104 C 234/15

Tenor

1.       Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom XX.XX.XXXX, Az. XX-XXXXXXX-X-X wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 443,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2015 sowie weitere 6,00 € und weitere 70,20 € und weitere 37,80 € und weitere 1,40 € zu zahlen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.   Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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