Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 63 C 271/15

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.07.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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