Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 417 C 11866/09

Tenor

1. Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 177,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2009 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte T aus N gemäß Rechnung vom 18.11.2009 in Höhe von 39,00 € freizustellen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40 % die Beklagte 60 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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