Urteil vom Amtsgericht Dülmen - 3 C 33/17

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 2.869,92 EUR (in Worten: zweitausendachthundertneunundsechzig Euro und zweiundneunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2016 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 334,75 EUR freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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