Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 58 C 3970/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 380,82 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 41,77 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.06.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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