Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 27 C 137/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 310,00 EUR (in Worten: dreihundertzehn Euro) nebst 8 %(*) Zinsen seit dem 23.01.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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