Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 31 C 375/15

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 13.01.2016 durch die Richterin am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt,

1.

an den Kläger 5.397,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2015  zu zahlen,

2.

die Klägerin von der Zahlung an die WEG X-Straße, Düsseldorf, vertreten durch C Haus- und Grundstückverwaltung, freizustellen, in dem der Beklagte an die WEG X-Straße, Düsseldorf, vertreten durch C Haus- und Grundstückverwaltung 2.323,42 € zahlt.

3.

die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 %, der Beklagte zu 68 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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