Schlussurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 291a C 62/17

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 29.11.2017

durch die Richterin am Amtsgericht E

für Recht erkannt:

              Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 40 % und die Beklagten

              zu 60 %.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Gegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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