Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 127 Cs - 30 Js 6215/18 - 786/18
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund der Hauptverhandlung vom 02.01.2019, an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht L
als Richterin
AA´in C
als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Rechtsanwältin T aus H als Verteidiger des Angeklagten M
Justizbeschäftigte U
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte M ist nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2018 der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig.
Rechtskräftig ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anweisung an die Verwaltungsbehörde, dem Angeklagten vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Tagessatzhöhe wird auf 12 EUR festgesetzt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 229, 230, 315c Abs. 1 Nr. 2a,d, Abs. 3 Nr. 1, 52, 69, 69a StGB
1
Gründe
2(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem Strafbefehl vom 16.11.2018, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.
4Die Tagessatzhöhe war entsprechend der Einkommensverhältnisse des Angeklagten auf 12 EUR festzusetzen.
5Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
6L
7Richterin am Amtsgericht
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Referenzen
- StGB § 230 Strafantrag 1x
- StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs 1x
- StPO § 267 Urteilsgründe 1x
- StGB § 229 Fahrlässige Körperverletzung 1x
- StGB § 52 Tateinheit 1x
- StPO § 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten 1x
- StGB § 69 Entziehung der Fahrerlaubnis 1x
- StGB § 69a Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis 1x