Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 127 Cs - 30 Js 6215/18 - 786/18

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund der Hauptverhandlung vom 02.01.2019, an der teilgenommen haben:

Richterin am Amtsgericht L

als Richterin

AA´in C

als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwältin T aus H als Verteidiger des Angeklagten M

Justizbeschäftigte U

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der Angeklagte M ist nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2018 der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig.

Rechtskräftig ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anweisung an die Verwaltungsbehörde, dem Angeklagten vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Tagessatzhöhe wird auf 12 EUR festgesetzt.

Angewendete Vorschriften:

§§ 229, 230, 315c Abs. 1 Nr. 2a,d, Abs. 3 Nr. 1, 52, 69, 69a StGB


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen