Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 10 C 102/20

Tenor

In dem Rechtsstreit

der T GmbH, Vertr. d. d. GF,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte G,

gegen

Herrn Q,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte L,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 20.10.2022

durch den Richter am Amtsgericht N

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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