Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 294/23

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 03.06.2024

durch den Richter am Amtsgericht J.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 499,99 EUR (in Worten: vierhundertneunundneunzig Euro und neunundneunzig Cent) zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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