Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 513 IK 77/25

Tenor

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Frau F. geborene X.,

wietere Beteligte:

W. OHG,

- Gläubigerin zu 1 -

P. GmbH,

- Verfahrensbevollmächtigte zu 1 -

wird der sofortigen Erinnerung gegen die Zurückweisung der Forderungsanmeldung - Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf - Insolvenzgericht - vom 08.07.2025 nicht abgeholfen, da die Erinnerung sowohl unzulässig als auch unbegründet ist.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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