Urteil vom Amtsgericht Essen - 18 C 128/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem

Basiszinssatz seit dem 28.10.02 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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