Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 10 C 45/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 220,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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