Urteil vom Amtsgericht Hamm - 24 C 128/13

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 401,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 3.169,36 € für die Zeit bis zum 03.10.2013, auf 813,40 € für die Zeit vom 04.10.2013 bis zum 25.03.2014 und auf 426,00 € ab dem 26.03.2014 festgesetzt.


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