Urteil vom Amtsgericht Kamen - 15 Ds-921 Js 293/25-110/25

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Bedrohung sowie wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 25,00 € verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 185, 194, 241 Abs. 2, 53 StGB.


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