Urteil vom Amtsgericht Kempen - 13 C 252/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung in Form ei-ner Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.


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