Urteil vom Amtsgericht Kerpen - 103 C 110/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 415,03 EUR (in Worten: vierhundertfünfzehn Euro und drei Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.04.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 130,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte uz 85%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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