Urteil vom Amtsgericht Kleve - 35 C 329/16

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung jedes der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Summe abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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