Urteil vom Amtsgericht Köln - 111 C 22/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70,25 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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