Urteil vom Amtsgericht Köln - 206 C 129/07

Tenor

Die Klage wird als im Urkundsprozess unstatthaft abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerseite bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Be-

trags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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