Urteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 354/13

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des AG Hagen vom 11.06.2013 – Gz.:13-2062983-0-6 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.


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