Urteil vom Amtsgericht Köln - 274 C 86/16

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 285,23 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 20.05.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 70,20 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 20.05.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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