Urteil vom Amtsgericht Köln - 149 C 149/19

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 17,95 EUR vom 31.08.2018 bis 17.07.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 Prozent und die Beklagte zu 20 Prozent.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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