Urteil vom Amtsgericht Köln - 520 Ds 79/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 241 Abs. 2, 21 StGB


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