Urteil vom Amtsgericht Köln - 523 Ds 11/23

Tenor

Der Angeklagte ist des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung schuldig.

Er wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 125 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB


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