Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 2 C 355/22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Kläger verurteilt, an die Beklagten 446,49 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen eine Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagten aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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