Urteil vom Amtsgericht Langenfeld - 64 C 156/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.432,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Besiszinssatz seit dem 12. Januar 2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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