Urteil vom Amtsgericht Meschede - 8 Cs 228/22

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von drei Monaten verboten, im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 185, 194, 240 Abs. 1-3, 22, 23, 44, 52 StGB


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