Urteil vom Amtsgericht Minden - 28 C 276/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2015 sowie 5,00 EUR Mahnkosten und 83,54 EUR Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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