Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - 10 C 282/05

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 597,40 € nebst 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.07.2005 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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