Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - 19 F 251/04

Tenor

Die am xxx vor dem Beamten des Standesamts Rheydt-Odenkirchen unter der Heiratsregisternummer xxx geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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