Urteil vom Amtsgericht Münster - 59 C 836/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 419,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 414,51 € seit dem 5.5.2015 und aus 5,- € seit dem 12.6.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 78,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.4.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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