Urteil vom Amtsgericht Münster - 3 C 3331/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 841,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2015 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 841,53 € festgesetzt.


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