Urteil vom Amtsgericht Neuss - 40 C 282/91

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 464,86 DM nebst 9,5 % Zinsen seit dem 23.09.1990 sowie 19,20 DM an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/6, die Beklagte 5/6.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.