Urteil vom Amtsgericht Neuss - 101 C 4127/12

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 212,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 40,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2012 für außergerichtliche Anwaltstätigkeit zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagten 1/3 als Gesamtschuldner.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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