Beschluss vom Amtsgericht Paderborn - 86 F 14/09

Tenor

1.

Die am … vor dem Standesamt Q unter der Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

2.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der E (Vers. Nr. …) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 3,6854 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der E, bezogen auf den 31. 03. 2008, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der E (Vers. Nr. …) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1,9949 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der E, bezogen auf den 31. 03. 2008, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der J zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1.455,68 Euro monatlich nach Maßgabe der Versorgungszusage vom 16./17.10.1987, bezogen auf den 31. 03. 2008, übertragen.

Der Antragsgegner sowie der Versorgungsträger J, werden verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, um der Antragstellerin zur Sicherung dieses zu übertragenden Anspruchs einen Anteil in Höhe von 50 % an dem am 31.03.2008 bestehenden Wert der Rückdeckungsversicherung bei der H Versicherungsnummer … abzutreten.

3.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, für den Fall der Scheidung an die Antragstellerin einen Zugewinnausgleichsbetrag in Höhe von 623.510,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

4.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/5 und der Antragsgegners zu 4/5.


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