Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 38 Ds 114/18

Tenor

Der Angeklagte I. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte O. wird freigesprochen.

Der Angeklagte I. hat seine notwendigen Auslagen und die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt worden ist.

Die Kosten des Verfahrens betreffend den Angeklagten O. sowie seine notwendigen Auslagen hat die Landeskasse zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB


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