Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 88/22

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die sich im 2. OG links befindliche Wohnung im Objekt M-Straße, 42853 Remscheid, bestehend aus 4 Zimmern, 1 Küche, 3 Fluren, 2 Bädern, 2 Kellern und einem Balkon zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.508,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 856,80 € seit dem 06.04. bis zum 04.05., aus 1.672,80 € vom 05.05. bis zum 05.06., aus 2.284,80 € vom 06.06. bis zum 04.07., aus 2.896,80 € vom 05.07. bis zum 03.08. und 3.508,80 € seit dem 04.08.2022 abzüglich am 30.08.2022 gezahlter 3.468,00 € zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner ferner verurteilt, an den Kläger weitere 1.193,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.08.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Räumung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung wegen der Räumung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger selbst Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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