Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 207 Ds 7/22

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch sowie wegen Bedrohung zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.

              Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

§§ 123, 241 II, 303.303c , 52, 53 StGB


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