Urteil vom Amtsgericht Steinfurt - 21 C 443/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3331,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 413,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 13.06.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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