Urteil vom Amtsgericht Velbert - 11 C 109/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 550,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte M, Q-str., N, in Höhe von 143,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2021 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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