Urteil vom Amtsgericht Viersen - 34 C 82/13

Tenor

In dem Rechtsstreit

der

Klägerin,

Verfahrensbevollmächtigte:

g e g e n

die

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:

hat das Amtsgericht Viersen im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 28.01.2014 durch den Richter

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 155,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.04.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22% und die Beklagte zu 88 %.*

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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