Urteil vom Amtsgericht Wermelskirchen - 2a C 322/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 155,30 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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