Urteil vom Amtsgericht Wesel - 5 C 273/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1.088,74 € nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.8.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5 € Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen